Erwägungsgrund 1 32024D1645
Der Vertrag über die Energiecharta (im Folgenden „Übereinkunft“) wurde von der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom“) mit dem Beschluss 98/181/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission geschlossen und trat am 16. April 1998 in Kraft.