Erwägungsgrund 2 32024D1645
Da die Übereinkunft seit den 1990er-Jahren nicht wesentlich aktualisiert wurde, entspricht sie immer weniger den aktuellen Gegebenheiten.
Da die Übereinkunft seit den 1990er-Jahren nicht wesentlich aktualisiert wurde, entspricht sie immer weniger den aktuellen Gegebenheiten.