Erwägungsgrund 5 32024D1647
Am 27. Februar 2021 hat der OAG-Gipfel genehmigt, dass einzelne OAG-Mitglieder mit der bilateralen Durchführung des WPA nach dem Grundsatz der „variablen Geometrie“ beginnen. Am 4. Mai 2021 teilte Kenia der Kommission mit, in diesem Sinne weitere Schritte unternehmen zu wollen.