Erwägungsgrund 7 32021D0002BESCHLUSS (EU) 2021/2 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls zu Irland/Nordirland zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32023D0310BESCHLUSS (EU) 2023/310 DES RATES vom 6. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Nutzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten für die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den Verbindungsstellen zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Sonderausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Beschluss für die Union bindend sein wird —
Erwägungsgrund 7 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32021D0012BESCHLUSS (EU) 2021/12 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss über die Bestimmung von Waren, bei denen keine Gefahr besteht, zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
Daher ist es angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 4 32023D0142BESCHLUSS (EU) 2023/142 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein wird.