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Gemäß Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens entscheidet der ISC, wenn ein Staat dem Übereinkommen nach seinem Inkrafttreten beitritt und nicht im Anhang des Übereinkommens aufgeführt ist, über die diesem Staat zustehenden Stimmen. Der Beitritt des Staates Kuwait zum Übereinkommen wird sich somit auf die Verhältnisse bei der Entscheidungsfindung im ISC auswirken.
Die Regierung des Staates Kuwait hat förmlich ihr Interesse bekundet, dem Übereinkommen beizutreten. Da der Staat Kuwait nicht im Anhang des Übereinkommens…
Artikel 41 des Übereinkommens sieht vor, dass die Regierungen aller Staaten dem Übereinkommen zu den vom ISC festgesetzten Bedingungen beitreten können. Auf…
Der Beitritt eines neuen Mitglieds zum Übereinkommen nach Inkrafttreten des Übereinkommens erfordert die Zuteilung von Stimmen an das neue Mitglied im…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Beitrittsausschuss des Internationalen Zuckerrates zu vertreten ist, besteht darin, die Bedingungen des Beitritts des…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Übereinkommens beschließt der durch das Übereinkommen eingerichtete Gemischte Ausschuss (im Folgenden „Gemischter…
Das Übereinkommen fällt in die Außenkompetenz der Union, soweit seine Bestimmungen die in einigen Bestimmungen des Unionsrechts niedergelegten Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.