Art. 1 32024D1665
Die Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen in der Sache M.6447 — IAG/bmi wird an die benannte nationale Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs delegiert, die über diesen Beschluss in Kenntnis gesetzt wird.
Die Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen in der Sache M.6447 — IAG/bmi wird an die benannte nationale Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs delegiert, die über diesen Beschluss in Kenntnis gesetzt wird.