Erwägungsgrund 14 32024R1028
Die von den Gastgebern über das Registrierungsverfahren vorgelegten Informationen und Unterlagen sollten von den zuständigen Behörden erst nach der Ausgabe einer Registrierungsnummer geprüft werden. Es ist angezeigt, es Gastgebern zu ermöglichen, eingereichte Informationen oder Unterlagen, die eine zuständige Behörde für unvollständig oder unrichtig erachtet, innerhalb einer angemessenen, von den zuständigen Behörden festzulegenden Frist zu berichtigen. Die zuständige Behörde sollte befugt sein, die Gültigkeit der Registrierungsnummer in den Fällen auszusetzen, in denen offensichtliche und gravierende Zweifel hinsichtlich der Authentizität und Gültigkeit der von Gastgebern vorgelegten Informationen oder Unterlagen festgestellt werden. In diesen Fällen sollten die zuständigen Behörden die Gastgeber über ihre Absicht, die Gültigkeit der Registrierungsnummer auszusetzen, und die Gründe für diese Aussetzung informieren. Wenn der Gastgeber es vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, die angeforderten Angaben zu berichtigen, oder nicht echte oder ungültige Informationen übermittelt hat, sollten die zuständigen Behörden die Registrierungsnummer widerrufen oder weitere Maßnahmen ergreifen können, um zum Beispiel die Vermarktung einer Einheit zu verhindern, wie im nationalen Recht festgelegt. Gastgeber sollten die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist gehört zu werden und gegebenenfalls die bereitgestellten Informationen und Unterlagen zu berichtigen. Wurde die Gültigkeit einer Registrierungsnummer ausgesetzt oder die Registrierungsnummer widerrufen, sollten die zuständigen Behörden eine Anordnung erteilen können, mit der die Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften dazu aufgefordert werden, den Zugang zum Angebot für diese Einheit unverzüglich zu sperren oder zu deaktivieren. Eine solche Anordnung sollte alle zur Identifizierung des Angebots erforderlichen Informationen enthalten, einschließlich der URL-Adresse (Uniform Resource Locator, im Folgenden „URL“) des Angebots.