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In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung schlägt das Sekretariat des Ausschusses der Vertragsparteien ferner vor, das Erfordernis einer doppelten Mehrheit vorzuschreiben; demnach wird ein Beschluss nur dann mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen, wenn er von einer einfachen Mehrheit der von denjenigen Vertragsparteien des Übereinkommens, die keine Mitgliedstaaten der Union sind, abgegebenen Stimmen unterstützt wird.. Ein solches Erfordernis würde den Umstand ausgleichen, dass die Union im Ausschuss über eine einfache Stimmenmehrheit verfügt, und mögliche Bedenken dritter Vertragsstaaten hinsichtlich des Gewichts der Stimme der Union ausräumen. Die Union sollte vorschlagen, dass die Bedingung der doppelten Mehrheit geändert wird, um festzulegen, dass diese nur dann gilt, wenn die Union an einer Abstimmung teilnimmt und mit mindestens zwei Dritteln aller den Mitgliedern des Ausschusses zugewiesenen Stimmen abstimmt, sowie um die jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten widerzuspiegeln.
In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung schlägt das Sekretariat des Ausschusses ferner vor, das…
In Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung, die einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen, wobei jede Vertragspartei des Übereinkommens über…
In Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung, die einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen, wobei jede Vertragspartei des Übereinkommens über…
In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung schlägt das Sekretariat des Ausschusses vor, eine Klausel zum…
In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung betrifft schlägt das Sekretariat des Ausschusses vor, eine…
In Bezug auf die besonderen Vorschriften für die Wahl der Mitglieder der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.