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In Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung, die einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen, wobei jede Vertragspartei des Übereinkommens über eine Stimme verfügt, sollte die Union vorschlagen, dass die vom Sekretariat des Ausschusses vorgeschlagene Aufnahme des Erfordernisses einer doppelten Mehrheit nur dann gilt, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten mit mindestens zwei Dritteln aller den Mitgliedern des Ausschusses zugewiesenen Stimmen abstimmen, vorbehaltlich der Klarstellung, dass der Ausschluss des Doppelvotums hier keine Anwendung findet.
In Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung, die einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen, wobei jede Vertragspartei des Übereinkommens über…
In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung schlägt das Sekretariat des Ausschusses der Vertragsparteien…
In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung schlägt das Sekretariat des Ausschusses ferner vor, das…
In Bezug auf die besonderen Vorschriften für die Wahl der Mitglieder der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt…
In Bezug auf die besonderen Vorschriften für die Wahl der Mitglieder der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt…
In Bezug auf die allgemeine Bestimmung über die Abstimmungen in Artikel 20 der Geschäftsordnung schlägt das Sekretariat des Ausschusses vor, eine Klausel zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.