Erwägungsgrund 5 32024D1693
Das Abkommen würde den Abschluss von verwaltungsrechtlichen Durchführungsvereinbarungen operativer Art zwischen Frankreich, Spanien und Andorra in Belangen, die Gegenstand des Abkommens sind, ermöglichen, sofern diese Vereinbarungen mit dem Abkommen und dem Unionsrecht vereinbar sind.