Erwägungsgrund 3 32024D1698
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen acht Mitgliedstaaten und der Volksrepublik Bangladesch mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen acht Mitgliedstaaten und der Volksrepublik Bangladesch mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.