Beschluss (EU)2024/1698 des Rates vom 14. Dezember 2015 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32024D1698
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