Erwägungsgrund 3 32025D1503BESCHLUSS (EU) 2025/1503 DES RATES vom 8. Juli 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Kasachstan über bestimmte Aspekte von Flugdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 16 Mitgliedstaaten und Kasachstan mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Erwägungsgrund 3 32018D2003BESCHLUSS (EU) 2018/2003 DES RATES vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen zehn Mitgliedstaaten und der Republik der Philippinen mit dem Unionsrecht in Einklang…
Erwägungsgrund 3 32023D0362BESCHLUSS (EU) 2023/362 DES RATES vom 14. Februar 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über Flugdienste
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 13 Mitgliedstaaten und Japan mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Erwägungsgrund 3 32018D1152BESCHLUSS (EU) 2018/1152 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 27 Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China mit dem Unionsrecht in Einklang zu…
Erwägungsgrund 2 32023D2079BESCHLUSS (EU) 2023/2079 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Japan über Flugdienste
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 13 Mitgliedstaaten und Japan mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Erwägungsgrund 2 32020D0255BESCHLUSS (EU) 2020/255 DES RATES vom 17. Februar 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 27 Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China mit dem Unionsrecht in Einklang zu…