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Da es erhebliche Bestände an Diamanten außerhalb Russlands gibt, die Russland keine Einnahmen mehr bringen, die aber möglicherweise zur Verarbeitung ausgeführt oder nach der Verarbeitung eingeführt werden müssen, ist es angezeigt, klarzustellen, dass Rohdiamanten, die vor dem 1. Januar 2024 aus Russland eingeführt wurden, und polierte Diamanten, die — je nach Gewicht des Diamanten — vor dem 1. März 2024 bzw. dem 1. September 2024 aus Russland eingeführt oder hergestellt wurden, nicht unter das Diamantenverbot fallen. Es ist ferner angezeigt, das Verbot in Bezug auf russische Diamanten auch dahin gehend zu ändern, dass die vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr von Schmuck für Reparaturen, Auktionen und Messen ermöglicht wird. Außerdem ist es angezeigt, den Anwendungsbereich und den Tag des Inkrafttretens der Verpflichtung zur Vorlage von auf der Rückverfolgbarkeit beruhenden Nachweisen zu ändern
Da es erhebliche Bestände an Diamanten außerhalb Russlands gibt, die Russland keine Einnahmen mehr bringen, die aber möglicherweise zur Verarbeitung ausgeführt…
Insbesondere hält es der Rat für angebracht, ein Verbot gegen die Einfuhr, den Kauf oder die Verbringung, sei es mittelbar oder unmittelbar, von Diamanten aus…
Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2024 für natürliche und synthetische Diamanten, ausgenommen Industriediamanten, sowie für Diamantschmuck und schließt eine…
Ab dem 1. Januar 2024 ist es verboten, Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten jeglichen Ursprungs enthalten, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 wird das Verbot verhängt, Diamanten aus Russland unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder zu verbringen. Dieses…
Ab dem 1. Januar 2024 ist es verboten, in Anhang XXXVIIIA Teile A, B und C aufgeführte Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten, unmittelbar oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.