Art. 2 32019D2228BESCHLUSS (EU) 2019/2228 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Union
Die dem Abkommen beigefügten Gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32019D1915BESCHLUSS (EU) 2019/1915 DES RATES vom 14. Oktober 2019 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Union
Die dem Abkommen beigefügten gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32023D2761BESCHLUSS (EU) 2023/2761 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Die dem Abkommen beigefügte Gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32018D1869BESCHLUSS (EU) 2018/1869 DES RATES vom 26. November 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Der diesem Beschluss angefügte Wortlaut der Erklärung sowie der dem Abkommen beigefügte Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union…
Art. 2 32019D1172BESCHLUSS (EU) 2019/1172 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die dem Abkommen beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.