Erwägungsgrund 3 32024D1758
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden und die Gemeinsame Erklärung zu den im Fortgeschrittenen Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits enthaltenen Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Gemeinsame Erklärung“), sowie die Gemeinsame Erklärung zur Auslegung der Bestimmungen zum Investitionsschutz im Fortgeschrittenen Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im Folgenden „Gemeinsame Auslegungserklärung“), die beide dem Abkommen beigefügt sind, sollten genehmigt werden