Erwägungsgrund 3 32024D1764
Gegenstand des Zusatzprotokolls sollen dem Mandat zufolge Bestimmungen zur Verbesserung der Sicherheit und Kohärenz bei der Aufteilung eingezogener Vermögenswerte zwischen Vertragsstaaten in grenzüberschreitenden Fällen, Bestimmungen zur Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Verwaltung beschlagnahmter, eingezogener und rückgeführter Vermögenswerte, einschließlich der Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen, Bestimmungen zur Erleichterung der Einführung von Verfahren zur Einziehung ohne vorherige Verurteilung und der erweiterten Einziehung in Strafsachen, einschließlich der Zusammenarbeit bei und der Erledigung von Ersuchen in grenzüberschreitenden Fällen, sowie alle sonstige Fragen sein, die nach Auffassung des Sachverständigenausschusses für die Abschöpfung von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten von Belang sind, um die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der Vermögensabschöpfung zu stärken.