Erwägungsgrund 2 32024D1764
Am 23. November 2023 hat das Ministerkomitee des Europarats das Mandat zur Einsetzung des Sachverständigenausschusses für die Abschöpfung von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten (im Folgenden „Mandat“) angenommen. Der Sachverständigenausschuss für die Abschöpfung von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten ist mit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen (im Folgenden „Zusatzprotokoll“) betraut. Die Arbeiten haben am 29. Mai 2024 begonnen und sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein.