Erwägungsgrund 2 32024D1770
Der Rat hat am 17. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1429 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen mit dem Ziel eingeführt wurden, die Sendetätigkeiten bestimmter im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1429 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien einzustellen. Gemäß Artikel 1 jenes Beschlusses hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab.