Erwägungsgrund 2 32024D1777
Mit dem Beschluss (EU) 2023/133 ernannte der Rat die derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. Januar 2023.
Mit dem Beschluss (EU) 2023/133 ernannte der Rat die derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. Januar 2023.