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Um die Kontinuität der Tätigkeit des Auswahlausschusses zu gewährleisten, sollte so bald wie möglich ein Mitglied des Auswahlausschusses ernannt werden, das Herrn Marin MRČELA ersetzt. Herr Dražen JELENIĆ, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien, könnte als Mitglied des Auswahlausschusses dienen. Durch den Vorschlag von Herrn Dražen JELENIĆ hat die Kommission der Notwendigkeit einer ausgewogenen geografischen Verteilung, eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern und einer angemessenen Vertretung der Rechtsordnungen der an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teilnehmenden Mitgliedstaaten Rechnung getragen. Herr Dražen JELENIĆ sollte daher als Mitglied des Auswahlausschusses zur Ersetzung von Herrn Marin MRČELA ernannt werden.
Im Einklang mit Regel II der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 des Rates sollte Herr Dražen…
Ein Auswahlausschuss sollte eine Auswahlliste der Bewerber für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts erstellen. Die Befugnis zur Festlegung der Regeln…
Die Kommission hat dem Umstand Rechnung getragen, dass die Zusammensetzung des Auswahlausschusses unter dem Aspekt des geografischen Gleichgewichts, des…
Die Kommission hat dem Umstand Rechnung getragen, dass die Zusammensetzung des Auswahlausschusses unter dem Aspekt des geografischen Gleichgewichts, des…
Das Verfahren für die Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollte gewährleisten, dass sie integraler Bestandteil der EUStA sind, während sie auf…
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 ist ein Auswahlausschuss einzusetzen, der eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber für das Amt des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.