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Im Einklang mit Regel II der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 des Rates sollte Herr Dražen JELENIĆ für die verbleibende Amtszeit seines Vorgängers ernannt werden.
Um die Kontinuität der Tätigkeit des Auswahlausschusses zu gewährleisten, sollte so bald wie möglich ein Mitglied des Auswahlausschusses ernannt werden, das…
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2018/1275 des Rates endete die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses am 9. Oktober 2022. Daher sollten…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/133 ernannte der Rat die derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. Januar 2023.
Es ist daher erforderlich, diese Person durch einen Kandidaten von der in Anhang II des Beschlusses (EU) 2020/2232 des Rates enthaltenen Reserveliste von…
Mit der Ernennung von Frau Laura Codruța KÖVESI haben beide Organe die jeweiligen Verdienste der Kandidaten gewürdigt und dabei die Begründung des…
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1696 sind die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.