Erwägungsgrund 2 32024D1791
Der Europäische Rat erklärte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024, dass Russlands Zugang zu sensiblen Gütern und Technologien mit Bedeutung für den Kampfeinsatz so weit wie möglich eingeschränkt werden muss, unter anderem indem auf Einrichtungen in Drittländern abgezielt wird, die die Umgehung von Sanktionen durch Drittländer ermöglichen. Der Europäische Rat forderte den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, weitere Sanktionen, auch gegen Iran, vorzubereiten. Ferner erklärte der Europäische Rat, dass die Union weiterhin intensiv mit regionalen und internationalen Partnern zusammenarbeiten würde, um eine weitere Eskalation in der Region zu verhindern, insbesondere im Libanon und im Roten Meer. Der Europäische Rat rief alle Beteiligten, insbesondere Iran, auf, von eskalierenden Handlungen abzusehen.