Art. 2 32021D2197BESCHLUSS (GASP) 2021/2197 DES RATES vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D0372BESCHLUSS (GASP) 2021/372 DES RATES vom 2. März 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D2196BESCHLUSS (GASP) 2021/2196 DES RATES vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D1882BESCHLUSS (EU) 2021/1882 DES RATES vom 25. Oktober 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds für die dritte Tranche 2021
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D0394BESCHLUSS (GASP) 2021/394 DES RATES vom 4. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D1799BESCHLUSS (GASP) 2021/1799 DES RATES vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.