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Das Übereinkommen steht im Einklang mit den Umweltzielen der Union gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nämlich Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen und Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.
Das Übereinkommen steht mit den Umweltzielen der Union gemäß Artikel 191 AEUV im Einklang, namentlich Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer…
Das Übereinkommen von Paris steht mit den Umweltzielen der Europäischen Union gemäß Artikel 191 AEUV im Einklang, namentlich Erhaltung und Schutz der Umwelt und…
Das BBNJ-Übereinkommen steht im Einklang mit den Umweltzielen der Union gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nämlich…
Der Schutz der Umwelt ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Union steht. Gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt als Ziele die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer…
Gemäß Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zielt die Umweltpolitik der Union unter Berücksichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.