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Dieser Beschluss sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er von der Möglichkeit der Union Gebrauch macht, ihre Außenkompetenz in Bereichen auszuüben, die unter das Übereinkommen fallen und in die geteilte Zuständigkeit fallen. Im Bereich der geteilten Zuständigkeit behalten die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit, soweit das Übereinkommen keine gemeinsamen Regeln berührt oder deren Anwendungsbereich, einschließlich ihrer voraussichtlichen künftigen Entwicklung, verändert.
Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Dieser Beschluss, in dem der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt festgelegt ist, betrifft Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen,…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.