Beschluss (EU) 2024/1846 des Rates vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens können auf Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unter anderem Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (im Folgenden „Protokoll 31“) und Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 (im Folgenden „Protokoll 37“) zum EWR-Abkommen geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32024D1846
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