Art. 2 32024D1854BESCHLUSS (EU) 2024/1854 DES RATES vom 21. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO zu vertretenden Standpunkt zum Beschluss über die Annahme eines Anhangs IV über Kapazitätsaufbau, technische Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1814BESCHLUSS (EU) 2024/1814 DES RATES vom 21. Juni 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in Bezug auf den Beschluss der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu Änderungen der in Anhang I dieses Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite zur Bewältigung des Klimawandels zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D0444BESCHLUSS (EU) 2024/444 DES RATES vom 29. Januar 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Aufnahme des Übereinkommen zur Erleichterung von Investitionen im Dienste der Entwicklung in das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D3184BESCHLUSS (GASP) 2024/3184 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1846BESCHLUSS (EU) 2024/1846 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.