Beschluss (EU) 2024/1859 des Rates vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Eurofound) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschließen, unter anderem Protokoll 31 zum EWR-Abkommen zu ändern, das die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten regelt (im Folgenden „Protokoll 31“).
Erwägungsgrund 2 32024D1859
Erwägungsgrund 2 32024D1859Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen