Beschluss (EU) 2024/1950 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertreten ist
Die Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein neu erlassener Rechtsakt der Union (im Folgenden „neu erlassener Rechtsakt der Union“), der mit Ausnahme der Artikel 63 und 64 den Binnenmarkt für Waren betrifft und daher in den Anwendungsbereich des Windsor-Rahmens fällt.
Erwägungsgrund 3 32024D1950
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