Erwägungsgrund 3 32024D1968
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 3a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2022/2319 genannten Maßnahmen und angesichts der sehr ernsten Lage in Haiti sollten diese Maßnahmen bis zum 29. Juli 2025 verlängert werden.