Erwägungsgrund 1 32024D0199
Am 21. Februar 2022 ermächtigte der Rat mit dem Beschluss (EU) 2022/442 die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die gemäß der Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates zu schließenden Vereinbarungen über die Finanzbeiträge dieser Länder und die für ihre Beteiligung erforderlichen zusätzlichen Regeln, einschließlich der Bestimmungen zur Gewährleistung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und der Kontrollbefugnis des Rechnungshofs. Die Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein wurden mit der Paraphierung eines Abkommens am 16. Juni 2023 erfolgreich abgeschlossen.