Erwägungsgrund 4 32024D2006
Im Hinblick auf die Schaffung eines dauerhaften Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Kanada legt das Abkommen die Bedingungen für die Teilnahme Kanadas an den Programmen oder Tätigkeiten der Union fest, die gemäß den Basisrechtsakten zur Einrichtung dieser Programme oder Tätigkeiten der Union für eine Teilnahme Kanadas offenstehen. Im Rahmen des Abkommens führt die Union Kooperationsmaßnahmen mit Kanada im Sinne des Artikels 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch.