Erwägungsgrund 2 32026D1522
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 kann Eurojust personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittlandes übermitteln, sofern unter anderem eine internationale Übereinkunft zwischen der Union und dem betreffenden Drittland gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschlossen wurde, die angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten von Personen vorsieht.