Erwägungsgrund 2 32024D2026
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 verweist der Europäische Rat auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und bekräftigt die unerschütterliche Entschlossenheit der Union, der Ukraine weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Der Europäische Rat verurteilt zudem auf das Schärfste die jüngste Eskalation der Feindseligkeiten vonseiten der Russischen Föderation, insbesondere die weiter verstärkten Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf die zivile und kritische Infrastruktur, vor allem des Energiesektors.