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In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 verweist der Europäische Rat auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und bekräftigt die unerschütterliche Entschlossenheit der Union, der Ukraine weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Der Europäische Rat verurteilt zudem auf das Schärfste die jüngste Eskalation der Feindseligkeiten vonseiten der Russischen Föderation, insbesondere die weiter verstärkten Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf die zivile und kritische Infrastruktur, vor allem des Energiesektors.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 sowie in nachfolgenden Schlussfolgerungen die grundlose und ungerechtfertigte…
Der Europäische Rat hat am 21./22. März 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022„die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation…
In seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024 hat der Europäische Rat bekräftigt, dass die Union die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale…
In seinen Schlussfolgerungen vom 21./22. März 2024 hat der Europäische Rat seine unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und…
Der Europäische Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024 die entschlossene Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.