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Der Europäische Rat hat am 21./22. März 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verweist und die unerschütterliche Entschlossenheit der Union, der Ukraine weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten, bekräftigt.
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 verweist der Europäische Rat auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist,…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 21./22. März 2024 hat der Europäische Rat seine unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.