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Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Europäische Union stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments —
Der Präsident ernennt mit Ausnahme des Hohen Vertreters Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Vizepräsidenten aus dem Kreis der Mitglieder der Kommission.
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 EUV stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen…
Das Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments zur Ernennung der Präsidentin der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik…
Nach Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen einen…
Nach Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen einen…
Die Kommission besteht einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aus einer Anzahl von Mitgliedern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.