Erwägungsgrund 2 32024D3080
Im Interesse der besseren Zugänglichkeit und Lesbarkeit sollten die Artikel der Geschäftsordnung K(2000) 3614 mit den Durchführungsbestimmungen zu einem einzigen Dokument zusammengefasst werden.
Im Interesse der besseren Zugänglichkeit und Lesbarkeit sollten die Artikel der Geschäftsordnung K(2000) 3614 mit den Durchführungsbestimmungen zu einem einzigen Dokument zusammengefasst werden.