Erwägungsgrund 1 32024D2087
Die Richtlinie (EU) 2024/1346 wurde am 14. Mai 2024 angenommen und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 12. Juni 2026 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um den Artikeln 1 bis 10, 12, 13, 17 bis 29 und 31 bis 34 der Richtlinie nachzukommen.