Beschluss (EU) 2024/788 der Kommission vom 6. März 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2023/2843 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2003/8/EG des Rates und der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit
Mit Schreiben an die Kommission vom 11. Dezember 2023 teilte Irland gemäß Artikel 4 und Artikel 4a Absatz 1 des Protokolls Nr. 21 seinen Wunsch mit, die Richtlinie (EU) 2023/2843 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.
Erwägungsgrund 1 32024D0788
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