Erwägungsgrund 4 32024D2093
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —