Art. 13 32024D2098
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region der Großen Seen geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Zwischenberichte und bis zum 31. Mai 2027 einen abschließenden umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.