Art. 15 32026D1876
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Hohen Vertreter, dem Rat und der Kommission regelmäßig Zwischenberichte und bis zum 31. Mai 2027 einen endgültigen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.