Art. 2 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Abkommens Vereinbarung vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Art. 2 32024D2704BESCHLUSS (EU) 2024/2704 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Die Kommission stellt die Unterzeichnung der Vereinbarung vorbehaltlich ihres Abschlusses sicher.
Art. 2 32024D2218BESCHLUSS (EU) 2024/2218 DES RATES vom 28. August 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Übereinkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Art. 2 32024D2891BESCHLUSS (EU) 2024/2891 DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Art. 2 32024D2705BESCHLUSS (EU) 2024/2705 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Die Kommission stellt die Unterzeichnung der Vereinbarung vorbehaltlich ihres Abschlusses sicher.