Erwägungsgrund 3 32024D2118
Am 10. Februar 2014 ermächtigten der Rat und die Mitgliedstaaten die Kommission, ein Übereinkommen über die Anwendung von Transparenzregeln für die Investor-Staat-Streitbeilegung unter der Schirmherrschaft der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law — UNCITRAL) auszuhandeln.