Erwägungsgrund 9 32024D2891BESCHLUSS (EU) 2024/2891 DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen —
Erwägungsgrund 8 32024D2875BESCHLUSS (EU) 2024/2875 DES RATES vom 5. November 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen —
Erwägungsgrund 9 32024D2152BESCHLUSS (EU) 2024/2152 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen.
Erwägungsgrund 12 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen —
Erwägungsgrund 9 32024D2218BESCHLUSS (EU) 2024/2218 DES RATES vom 28. August 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Im Einklang mit den Verträgen soll die Kommission, die Unterzeichnung des Überkommens — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt —…
Erwägungsgrund 11 32024D2604BESCHLUSS (EU) 2024/2604 DES RATES vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Übereinkommens, des Abkommens und der Zusatzprotokolle vorbehaltlich ihres Abschlusses…