Erwägungsgrund 5 32024D2193
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Beschlusses zur Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2024 festzulegen, da dieser Beschluss für das reibungslose Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft und der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und für die Union verbindlich sein wird.