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Am 13. Juni 2024 erließen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der Artikel 16 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates , die harmonisierte Vorschriften enthält, die im hauptsächlich auf einer vollständigen Harmonisierung beruhen, die das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz in der Union regeln. Diese Vorschriften gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, sofern in jener Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Das Übereinkommen ist in der Union ausschließlich durch die Verordnung (EU) 2024/1689 und gegebenenfalls durch anderen einschlägigen Besitzstand der Union umzusetzen.
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689. Es gilt für KI-Systeme im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 und…
Am 13. Juni 2024 erließen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der Artikel 16 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Das Rahmenübereinkommen ist in der Union ausschließlich durch die Verordnung (EU) 2024/1689 und gegebenenfalls durch anderen einschlägigen Besitzstand der Union…
Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der Empfehlung überschneidet sich weitgehend mit der Verordnung (EU) 2024/1689 , die Vorschriften für KI…
Tätigkeiten im Lebenszyklus von Systemen künstlicher Intelligenz, die im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen stehen, sind aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.