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Am 13. Juni 2024 erließen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der Artikel 16 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates , die harmonisierte Vorschriften festlegt, die weitgehend auf einer vollständigen Harmonisierung beruhen und das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz in der Union regeln. Diese Vorschriften gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und…
Bei Systemen der künstlichen Intelligenz, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689. Es gilt für KI-Systeme im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 und…
Am 13. Juni 2024 erließen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der Artikel 16 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der Empfehlung überschneidet sich weitgehend mit der Verordnung (EU) 2024/1689 , die Vorschriften für KI…
Die Union hat bereits gemeinsame Vorschriften erlassen, die sich zu einem großen Teil mit bestimmten Elementen überschneiden, deren Aufnahme in das geplante…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.